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Gewinnspiel

Schätzen, Raten oder Zählen: Wie viele Steine sind in der Röhre?

Schätze die Anzahl der Klemmbausteine und sichere dir die Chance auf eines von drei LEGO Sets!

Vom 17. September bis 2. Oktober 2026 wartet im City-Center Bergedorf eine ganz besondere Herausforderung auf dich: Zwischen den Ausstellungsstücken findest du eine Plexiglasröhre voller Klemmbausteine.

Deine Aufgabe: Schätze, wie viele Steine sich in der Röhre befinden.

Die drei Teilnehmenden, deren Schätzungen der tatsächlichen Anzahl am nächsten kommen, gewinnen.

Das gibt es zu gewinnen

1. Preis: LEGO Architecture – Die Freiheitsstatue
2. Preis: LEGO Creator 3-in-1 – Exotischer Papagei
3. Preis: LEGO Deutschland-Postkarte

So kannst du teilnehmen

Besuche uns zwischen dem 17.09.2026 und dem 02.10.2026 im City-Center Bergedorf und finde die Plexiglasröhre zwischen den Ausstellungsstücken.

Du hast zwei Möglichkeiten, deine Schätzung abzugeben:

Teilnahme mit Gewinnspielkarte

Schätze, wie viele Klemmbausteine sich in der Röhre befinden.
Fülle die Gewinnspielkarte vor Ort vollständig aus.
Trage deine geschätzte Anzahl der Steine ein.
Wirf die Karte in den dafür vorgesehenen Einwurfschlitz.
Teilnahme über Instagram

Scanne den QR-Code auf dem Gewinnspielplakat.
Schicke uns deine geschätzte Anzahl der Steine per Direktnachricht an den offiziellen Instagram-Account des City-Center Bergedorf.
Sende zusammen mit deiner Schätzung ein Foto der Plexiglasröhre mit.
Das Foto dient als Nachweis, dass du die Röhre im Rahmen der Ausstellung gesehen hast. Auf dem Foto dürfen keine Personen erkennbar abgebildet sein.

Wichtig: Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Wer mehrfach teilnimmt oder mehrere unterschiedliche Zahlen einsendet, nimmt nur mit der zuerst eingegangenen gültigen Schätzung teil.

Facts & Termine

Gewinnspielzeitraum: 17.09.2026, 10:00 Uhr, bis 02.10.2026, 20:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf gebunden.
Die drei Schätzungen mit der geringsten Abweichung von der tatsächlichen Anzahl gewinnen.
Bei gleicher Abweichung mehrerer Teilnehmender entscheidet das Los über die jeweilige Platzierung.
Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels benachrichtigt.
Die Gewinne werden nicht verschickt.
Die Abholung erfolgt persönlich im City-Center Bergedorf.
Die Gewinne müssen spätestens bis zum 02.11.2026 abgeholt werden.
Viel Glück und viel Spaß beim Mitmachen!

 

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die

Werbegemeinschaft des Einkaufszentrums City-Center Bergedorf GbR
Bergedorfer Straße 105
21029 Hamburg
Deutschland

im Folgenden „City-Center Bergedorf“ oder „CCB“ genannt.

2. Gewinnspiel und Gewinnspielmechanik

Im Rahmen des Gewinnspiels befindet sich während des Aktionszeitraums im City-Center Bergedorf eine Plexiglasröhre mit einer bestimmten Anzahl von Klemmbausteinen.

Aufgabe der Teilnehmenden ist es, die Anzahl der darin befindlichen Steine zu schätzen.

Gewinner sind die drei Personen, deren gültige Schätzungen der tatsächlichen Anzahl der Steine am nächsten kommen.

Die Person mit der geringsten Abweichung erhält den ersten Preis, die Person mit der zweitgeringsten Abweichung den zweiten Preis und die Person mit der drittgeringsten Abweichung den dritten Preis.

Sollten mehrere Teilnehmende für einen Gewinnrang die gleiche Abweichung zur tatsächlichen Anzahl aufweisen, entscheidet unter diesen Teilnehmenden das Los.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.

3. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 17. September 2026 um 10:00 Uhr und endet am 2. Oktober 2026 um 20:00 Uhr.

Teilnahmen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 13 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei minderjährigen Gewinnern vor der Übergabe des Gewinns einen geeigneten Nachweis dieser Zustimmung zu verlangen. Wird der Nachweis trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, kann der Gewinnanspruch entfallen und der Gewinn an die nächstplatzierte teilnahmeberechtigte Person vergeben werden.

Mitarbeitende des Veranstalters sowie unmittelbar an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf oder eine sonstige entgeltliche Leistung gebunden.

Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Gewinnübergabe in angemessenem Umfang zu prüfen, ob die Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere Mindestalter und Wohnsitz, erfüllt sind. Hierzu kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden.

5. Teilnahme

Die Teilnahme setzt voraus, dass die im City-Center Bergedorf ausgestellte Plexiglasröhre mit den Klemmbausteinen angesehen und die darin befindliche Anzahl der Steine geschätzt wird.

Die Schätzung kann auf zwei Wegen eingereicht werden.

5.1 Teilnahme mit Gewinnspielkarte

Die Teilnehmenden füllen die vor Ort bereitgestellte Gewinnspielkarte aus, tragen ihre geschätzte Anzahl der Steine ein und werfen die Karte innerhalb des Teilnahmezeitraums in den dafür vorgesehenen Einwurfschlitz.

Die auf der Gewinnspielkarte als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben, insbesondere der Name und mindestens eine erreichbare Kontaktmöglichkeit, müssen vollständig und lesbar sein.

5.2 Teilnahme über Instagram

Alternativ kann die Teilnahme über den offiziellen Instagram-Account des City-Center Bergedorf erfolgen.

Hierfür müssen die Teilnehmenden innerhalb des Teilnahmezeitraums per Direktnachricht

ihre geschätzte Anzahl der Steine sowie
ein Foto der im City-Center Bergedorf ausgestellten Plexiglasröhre
übermitteln.

Nur Instagram-Teilnahmen, bei denen sowohl die Schätzung als auch das Foto der Röhre übermittelt wurden, sind gültig.

Das Foto dient ausschließlich als Nachweis der Teilnahme im Zusammenhang mit der Ausstellung und wird vom Veranstalter nicht zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken verwendet.

Auf dem Foto dürfen keine Personen erkennbar abgebildet sein. Fotos mit erkennbar abgebildeten Personen können vom Veranstalter zurückgewiesen werden; die teilnehmende Person kann innerhalb des Teilnahmezeitraums zur erneuten Übermittlung eines geeigneten Fotos aufgefordert werden.

5.3 Mehrfachteilnahmen

Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt.

Wer sowohl eine Gewinnspielkarte abgibt als auch über Instagram teilnimmt oder mehrere Schätzungen übermittelt, nimmt ausschließlich mit der zuerst beim Veranstalter eingegangenen gültigen Schätzung teil.

6. Gewinne

Folgende drei Preise werden vergeben:

1. Preis: LEGO Architecture – Die Freiheitsstatue
2. Preis: LEGO Creator 3-in-1 – Exotischer Papagei
3. Preis: LEGO Deutschland-Postkarte

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

Die Abbildungen beziehungsweise Produktdarstellungen der Gewinne können von den tatsächlich ausgegebenen Produkten geringfügig abweichen.

7. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner

Nach Ende des Teilnahmezeitraums wird die tatsächliche Anzahl der in der Röhre befindlichen Klemmbausteine festgestellt und mit den eingegangenen Schätzungen verglichen. Die Ermittlung der tatsächlichen Anzahl sowie die Auswertung der Schätzungen werden vom Veranstalter nachvollziehbar dokumentiert.

Die drei gültigen Schätzungen mit der geringsten Abweichung gewinnen entsprechend ihrer Platzierung.

Bei gleicher Abweichung entscheidet das Los.

Die Gewinner werden über die von ihnen bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten beziehungsweise bei einer Teilnahme über Instagram per Direktnachricht benachrichtigt.

Vor der Gewinnübergabe kann der Veranstalter einen geeigneten Nachweis verlangen, dass die Voraussetzungen der Teilnahmeberechtigung erfüllt sind.

Kann ein Gewinner aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Kontaktdaten nicht erreicht werden, meldet er sich trotz Benachrichtigung nicht innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist zurück oder kann er die Teilnahmeberechtigung trotz Aufforderung nicht nachweisen, kann der Gewinn an die nächstplatzierte teilnahmeberechtigte Person vergeben werden.

8. Abholung der Gewinne

Die Gewinne werden nicht per Post oder auf anderem Weg versendet.

Die Gewinner müssen ihren Gewinn spätestens bis zum 2. November 2026 persönlich im Center-Management-Büro des City-Center Bergedorf abholen:

City-Center Bergedorf
Center Management
Bergedorfer Straße 105
21029 Hamburg

Abholzeiten: Montag bis Donnerstag, 10:00 bis 14:00 Uhr.

Bei der Abholung ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen.

Bei minderjährigen Gewinnern ist auf Verlangen des Veranstalters die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters nachzuweisen. Der Veranstalter kann außerdem verlangen, dass die Abholung in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters erfolgt.

Wird der Gewinn nicht fristgerecht abgeholt, verfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, den Gewinn an den nächstplatzierten Teilnehmer zu vergeben.

9. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt.

Hierzu zählen insbesondere:

falsche oder irreführende Angaben zur Person,
Manipulationsversuche,
Mehrfachteilnahmen,
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen oder
sonstige Versuche, den Ablauf oder die Gewinnermittlung unzulässig zu beeinflussen.
Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf einen Gewinn.

10. Datenschutz

Verantwortlicher für die Verarbeitung der im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten ist:

Werbegemeinschaft des Einkaufszentrums City-Center Bergedorf GbR
Center-Management
Bergedorfer Straße 105
21029 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 725 81 22 10
E-Mail: management@citycenter-bergedorf.de

Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner sowie zur Übergabe der Gewinne erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Bei einer Teilnahme mit Gewinnspielkarte werden insbesondere die dort angegebenen Kontaktdaten, die abgegebene Schätzung sowie gegebenenfalls die zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlichen Angaben verarbeitet.

Bei einer Teilnahme über Instagram werden insbesondere der Instagram-Nutzername, der Inhalt der Direktnachricht, die abgegebene Schätzung sowie das übermittelte Foto verarbeitet. Das Foto wird ausschließlich als Nachweis der Teilnahme im Zusammenhang mit der Ausstellung verwendet und nicht zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken genutzt.

Innerhalb des Veranstalters erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die diese zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels benötigen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine andere Rechtsgrundlage vorliegt.

Bei der Nutzung von Instagram erfolgt die Kommunikation über die Plattform des Anbieters Meta. Meta verarbeitet dabei personenbezogene Daten nach Maßgabe der eigenen Datenschutzbestimmungen. Auf diese Datenverarbeitung durch Meta hat der Veranstalter nur begrenzten Einfluss.

Die für das Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden nach vollständigem Abschluss des Gewinnspiels und der Gewinnabwicklung gelöscht beziehungsweise die Teilnahmekarten vernichtet, sobald die Daten für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden Daten für deren Dauer gesperrt beziehungsweise ausschließlich zu diesem Zweck aufbewahrt.

Die betroffenen Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie gegebenenfalls Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für den Veranstalter ist insbesondere der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.

Für Fragen zum Datenschutz können sich Teilnehmende an den oben genannten Verantwortlichen wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz des City-Center Bergedorf sind unter
www.citycenter-bergedorf.de/de/datenschutz/
abrufbar.

11. Bekanntgabe der Gewinner

Die Gewinner werden zunächst persönlich über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten beziehungsweise über Instagram benachrichtigt.

Eine Veröffentlichung des Namens oder Instagram-Nutzernamens eines Gewinners auf den Social-Media-Kanälen des City-Center Bergedorf erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des jeweiligen Gewinners.

Die Zustimmung zu einer Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme oder den Erhalt des Gewinns.

12. Hinweis zu Instagram

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram beziehungsweise Meta und wird von Instagram weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.

Mit der Teilnahme stellen die Teilnehmenden Instagram beziehungsweise Meta im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel von Ansprüchen frei, soweit eine solche Freistellung gesetzlich zulässig ist.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Instagram beziehungsweise Meta zu richten.

Instagram ist nicht Veranstalter oder Ansprechpartner dieses Gewinnspiels.

13. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen, haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Für technische Störungen, insbesondere Ausfälle oder Einschränkungen von Instagram, Internetverbindungen, QR-Codes oder sonstigen Kommunikationswegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs zu beheben.

14. Änderung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann und dem Veranstalter eine Fortführung in unveränderter Form nicht zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bei Manipulationen, erheblichen technischen Störungen, höherer Gewalt, behördlichen oder rechtlichen Vorgaben oder sonstigen Umständen, auf die der Veranstalter keinen zumutbaren Einfluss hat.

Änderungen dürfen die Teilnehmenden nicht unangemessen benachteiligen. Bereits entstandene berechtigte Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

15. Rechtsweg und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnspielentscheidung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen während des laufenden Gewinnspiels nur anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben oder zur Behebung offensichtlicher Fehler oder Unklarheiten. Änderungen dürfen die Gewinnchancen, bereits entstandene Ansprüche oder sonstige wesentliche Rechte der Teilnehmenden nicht nachträglich zu deren Nachteil verändern. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise auf die gleichzeitige Verwendung aller Geschlechtsformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.