HALLOWEEN-AKTION
23.10. - 24.10.2026
Gruselspaß im CCB! Zähle die Kürbisse im CCB und gewinne mit etwas Glück eine Nintendo™ Switch 2.
Vom 02. Oktober bis zum 31. Oktober 2026 wartet im City-Center Bergedorf eine ganz besondere Herausforderung auf dich: Im gesamten Center haben sich Kürbisssticker auf dem Boden versteckt.
Deine Aufgabe: Zähle die Bodensticker, folge uns auf Instagram und sende uns die Anzahl zu.
Alle Teilnehmenden mit der richtigen Antwort nehmen an der anschließenden Zufallsauslosung teil. Der Gewinner kann sich auf eine Nintendo™ Switch 2 freuen.
Das gibt es zu gewinnen
Eine Nintendo™ Switch 2
Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Werbegemeinschaft des Einkaufszentrums City-Center Bergedorf GbR
Bergedorfer Straße 105
21029 Hamburg
Deutschland
im Folgenden „City-Center Bergedorf“ oder „CCB“ genannt.
2. Gewinnspiel und Gewinnspielmechanik
Im Rahmen des Gewinnspiels befindet sich während des Aktionszeitraums im gesamten City-Center Bergedorf Kürbisbodensticker.
Aufgabe der Teilnehmenden ist es, die Anzahl der Kürbisse zu zählen.
Zusätzlich müssen die Teilnehmenden dem Account des City-Centers Bergedorf folgen.
Unter allen teilnahmeberechtigten Personen, die die richtige Anzahl genannt haben, wird nach Ende des Teilnahmezeitraums eine Gewinnerin oder ein Gewinner per Zufall ausgelost. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
3. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr und endet am 31. Oktober 2026 um 20:00 Uhr.
Teilnahmen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 13 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei minderjährigen Gewinnern vor der Übergabe des Gewinns einen geeigneten Nachweis dieser Zustimmung zu verlangen. Wird der Nachweis trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, kann der Gewinnanspruch entfallen. In diesem Fall wird unter den verbleibenden teilnahmeberechtigten Personen mit richtiger Antwort erneut ausgelost.
Mitarbeitende des Veranstalters sowie unmittelbar an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf oder eine sonstige entgeltliche Leistung gebunden.
Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Gewinnübergabe in angemessenem Umfang zu prüfen, ob die Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere Mindestalter und Wohnsitz, erfüllt sind. Hierzu kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden.
5. Teilnahme
Die Teilnehmenden melden sich innerhalb des Teilnahmezeitraums per Direktnachricht auf Instagram an @City-Center-Bergedorf, mit der Anzahl der Kürbisse.
Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt.
6. Gewinne
Der Gewinner erhält eine Nintendo™ Switch 2.
7. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner
Nach Ende des Teilnahmezeitraums wird unter allen teilnahmeberechtigten Personen, die die richtige Anzahl der Kürbis-Bodensticker genannt haben, eine Gewinnerin oder ein Gewinner mittels Zufallsverfahrens ausgelost. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird spätestens bis zum 13. November 2026 per Privatnachricht über den offiziellen Instagram-Account des City-Center Bergedorf benachrichtigt.
8. Abholung der Gewinne
Die Gewinne werden nicht per Post oder auf anderem Weg versendet.
Die Gewinner müssen ihren Gewinn spätestens bis zum 10. Dezember 2026 persönlich im Center-Management-Büro des City-Center Bergedorf abholen:
City-Center Bergedorf
Center Management
Bergedorfer Straße 105
21029 Hamburg
Abholzeiten: Montag bis Donnerstag, 10:00 bis 14:00 Uhr.
Bei der Abholung ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen.
Bei minderjährigen Gewinnern ist auf Verlangen des Veranstalters die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters nachzuweisen. Der Veranstalter kann außerdem verlangen, dass die Abholung in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters erfolgt.
Wird der Gewinn nicht fristgerecht abgeholt, verfällt der Gewinnanspruch.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt.
Hierzu zählen insbesondere:
falsche oder irreführende Angaben zur Person,
Manipulationsversuche,
Mehrfachteilnahmen,
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen oder
sonstige Versuche, den Ablauf oder die Gewinnermittlung unzulässig zu beeinflussen.
Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf einen Gewinn.
10. Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung der im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten ist:
Werbegemeinschaft des Einkaufszentrums City-Center Bergedorf GbR
Center-Management
Bergedorfer Straße 105
21029 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 725 81 22 10
E-Mail: management@citycenter-bergedorf.de
Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner sowie zur Übergabe der Gewinne erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Bei einer Teilnahme über Instagram werden insbesondere der Instagram-Nutzername, der Inhalt der Direktnachricht verarbeitet.
Innerhalb des Veranstalters erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die diese zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels benötigen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine andere Rechtsgrundlage vorliegt.
Bei der Nutzung von Instagram erfolgt die Kommunikation über die Plattform des Anbieters Meta. Meta verarbeitet dabei personenbezogene Daten nach Maßgabe der eigenen Datenschutzbestimmungen. Auf diese Datenverarbeitung durch Meta hat der Veranstalter nur begrenzten Einfluss.
Die für das Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden nach vollständigem Abschluss des Gewinnspiels und der Gewinnabwicklung gelöscht, sobald die Daten für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden Daten für deren Dauer gesperrt beziehungsweise ausschließlich zu diesem Zweck aufbewahrt.
Die betroffenen Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie gegebenenfalls Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Betroffene Personen haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für den Veranstalter ist insbesondere der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Für Fragen zum Datenschutz können sich Teilnehmende an den oben genannten Verantwortlichen wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz des City-Center Bergedorf sind unter
www.citycenter-bergedorf.de/de/datenschutz/
abrufbar.
Die Bereitstellung des Instagram-Nutzernamens, der Direktnachricht und der darin enthaltenen Antwort ist für die Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels erforderlich. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme beziehungsweise Gewinnabwicklung nicht möglich
11. Bekanntgabe der Gewinner
Der Gewinner wird über Instagram-Privatnachricht benachrichtigt.
Eine Veröffentlichung des Namens oder Instagram-Nutzernamens eines Gewinners auf den Social-Media-Kanälen des City-Center Bergedorf erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des jeweiligen Gewinners.
Die Zustimmung zu einer Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme oder den Erhalt des Gewinns.
12. Hinweis zu Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram beziehungsweise Meta und wird von Instagram weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Mit der Teilnahme stellen die Teilnehmenden Instagram beziehungsweise Meta im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel von Ansprüchen frei, soweit eine solche Freistellung gesetzlich zulässig ist.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Instagram beziehungsweise Meta zu richten.
Instagram ist nicht Veranstalter oder Ansprechpartner dieses Gewinnspiels.
13. Hinweis zu Nintendo
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Nintendo und wird von Nintendo weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Nintendo ist nicht Veranstalter oder Ansprechpartner dieses Gewinnspiels.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen, haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Für technische Störungen, insbesondere Ausfälle oder Einschränkungen von Instagram, Internetverbindungen, QR-Codes oder sonstigen Kommunikationswegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs zu beheben.
15. Änderung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann und dem Veranstalter eine Fortführung in unveränderter Form nicht zumutbar ist.
Dies gilt insbesondere bei Manipulationen, erheblichen technischen Störungen, höherer Gewalt, behördlichen oder rechtlichen Vorgaben oder sonstigen Umständen, auf die der Veranstalter keinen zumutbaren Einfluss hat.
Änderungen dürfen die Teilnehmenden nicht unangemessen benachteiligen. Bereits entstandene berechtigte Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
16. Rechtsweg und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung und der Gewinnermittlung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise auf die gleichzeitige Verwendung aller Geschlechtsformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.